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Die Millenniumsziele

Im Jahr 2000 wurden die Millenniumsziele von hochrangigen Vertretern aus 189 Ländern auf dem bis dahin größten Gipfel­treffen der Verein­ten Natio­nen in New York beschlossenen und bilden seither einen festen Bestandteil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie. In der sogenannten Millenniums­erklärung haben die Staaten dabei vier programmatische, sich wechsel­seitig beeinflussende und bedingende Handlungsfelder für die internationale Politik bestimmt:

  • Frieden, Sicherheit und Abrüstung
  • Entwicklung und Armutsbekämpfung
  • Schutz der gemeinsamen Umwelt
  • Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung

Die acht Millenniumsentwicklungsziele

Als Ziele für die Agenda der Politik im 21. Jahrhundert wurden im weiteren Verlauf aus der Millenniumserklärung acht internationale Entwick­lungs­ziele abgeleitet, die als offizielle Millenniumsentwicklungsziele („Millennium Development Goals", MDGs) der Staatengemeinschaft bis 2015 erreicht werden sollen:

 

MDG 1: Den Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 halbieren.

     

     

    MDG 2: Alle Kinder weltweit, Mädchen wie Jungen, sollen eine vollständige Primarschulbildung erhalten.


    MDG 3:
    Die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Rechte von Frauen stärken, das Geschlechtergefälle in der Primar- und Sekundarschulbildung kurzfristig beheben - auf allen Bildungsebenen bis spätestens 2015.

    MDG 4:
    Reduzierung der Kindersterblichkeit von Kindern im Alter unter fünf Jahren um zwei Drittel gegenüber dem Basisjahr 1990 (von 10,6 Prozent auf 3,5 Prozent).


    MDG 5
    : Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter und Senkung der Sterblichkeitsrate von Müttern um drei Viertel.


    MDG 6
    : Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und andere schwer ansteckenden Krankheiten, die Ausbreitung der genannten Krankheiten zum Stillstand bringen und eine Trendumkehr bewirken, den Zugang zu medizinischer Versorgung für alle HIV-Infizierten ermöglichen.

    MDG 7
    : Den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in der Politik und den Programmen der einzelnen Staaten etablieren und die Vernichtung von Umweltressourcen reduzieren, die Verlustraten der Biodiversität signifikant verringern, den Anteil der Menschen ohne dauerhaft gesicherten Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser (von 65 Prozent auf 32 Prozent) halbieren, bis 2020 die Lebensbedingungen von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern und -bewohnerinnen deutlich verbessern.

    MDG 8
    : Auf- und Ausbau der globalen Entwicklungspartnerschaft, um weitere Fortschritte bei der Entwicklung eines offenen, regelgestützten, berechenbaren und diskriminierungsfreien Handels- und Finanzsystems zu erreichen. Dabei verpflichten sich die Staaten zu verantwortungsbewusster Regierungsführung, um die Armut weltweit - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene - zu reduzieren. Insbesondere die Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder sollten hier Berücksichtigung finden, was den Abbau von Handelshemmnissen, Schuldenerleichterung und -erlass sowie besondere finanzielle Unterstützungen für aktiv um Armutsminderung bemühte Länder beinhaltet. Die globalen Partnerschaften sollen darüber hinaus auf nationaler und internationaler Ebene Lösungen für die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer erarbeiten. Außerdem sollen in Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Strategien zur Schaffung menschenwürdiger und sinnvoller Arbeitsplätze für junge Menschen entwickelt und umgesetzt werden. In Kooperation mit den Pharmaunternehmen wird der Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln für Bedürftige in Entwicklungsländern zu finanzierbaren Preisen sichergestellt. In Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor sollen außerdem die Vorteile neuer Technologien, insbesondere von Informations- und Kommunikationstechnologien, den Entwicklungsländern (schneller) zugänglich gemacht werden. Die globalen Partnerschaften werden insbesondere den Bedürfnissen der Binnen- und kleinen Insel-Entwicklungsländern Rechnung tragen.

      Millenniumsziele: Umsetzung in Industriestaaten und Entwicklungsländer erforderlich.

      Die verschiedenen Millenniums­entwick­lungs­ziele wurden durch insgesamt 20 detaillierte Unterpunkte weiter konkretisiert, wobei 60 Indikatoren die Fortschritte beim Erreichen der Ziele erfassen. Die ersten sechs Millenniumsziele erfordern insbesondere Maßnahmen, die mit Unterstützung der Industrienationen vor Ort in den Entwick­lungs­ländern umgesetzt werden müssen. So sollen in den Entwicklungsstaaten unter anderem die finanziellen Mittel für Arme erhöht, die Korruption bekämpft sowie die Gleichberechtigung und die demokratischen Prozesse gefördert werden. Das MDG 8 richtet sich explizit an die Industrieländer, wobei in erster Linie die öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) ausgebaut werden soll, um die Entwicklungsländer beim Erreichen der Ziele zu unterstützen. Um eine qualitativ bessere Entwicklungshilfe umzusetzen, ist dabei auch eine erhebliche Erhöhung der bereitgestellten Mittel von Seiten der Geberländer vorgesehen. Außerdem wird ein wirksamer Schuldenerlass, die umfassende Unterstützung von Regierungen bei der Armutsbekämpfung und der Abbau von bestehenden Handelshemmnissen für die Entwicklungsländer in diesem Zusammenhang als unumgänglich betrachtet.